Private Krankenversicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis nach einem Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die für Sie gültigen Versicherungsbedingungen. Gerne können Sie sich bei offenen Fragen jederzeit an mich wenden (siehe Kontakt).
Gesetzliche Krankenkassen
Bei gesetzlich Versicherten kann die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis durch die gesetzliche Krankenkasse bedauerlicherweise nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines sog. Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Diese Möglichkeit wird relevant, wenn Sie in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die entsprechenden Bedingungen. Über das genaue Prozedere informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Einen kostenlosen Ratgeber zur Kostenerstattung finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK-Ratgeber).
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.
Kosten für Beratung
Die Kosten für eine psychologische Beratung bzw. ein Coaching werden im Gegensatz zu denen für eine Psychotherapie von den privaten oder gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Das Honorar müssen Sie in diesem Falle selber tragen. Dieses ist angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).